
So können Kommunen die gewerbliche Lastenrad-Nutzung erhöhen.
Das Ziel vieler Kommunen: Die Lebensqualität verbessern, unter anderem durch eine Reduzierung der Belastung durch den Straßenverkehr. Mit einer verstärkten Nutzung von lokal emissionsfreien, leisen und kleinen Fahrzeugen – wie Lastenrädern – werden Emissionen gesenkt und der Verkehrsraum weniger stark beansprucht, sowohl im fahrenden als im ruhenden Verkehr.
Hinzu kommt, dass Lastenräder für viele Unternehmen aus vielen Gründen wirtschaftlich interessant sind, und das für alle Branchen, in denen gewerblich Fracht, Werkzeug, Material und natürlich Menschen von A nach B fahren.
Unternehmen, die Lastenräder statt PKW und Nutzfahrzeugen nutzen, entlasten Städte:
- Kein lokaler CO2– und Abgasausstoß
- Weniger Lärm
- Weniger Beanspruchung von Verkehrs- und Parkraum
Die Unternehmen profitieren mit Lastenrädern unter anderem durch:
- eingesparten Parkplatzsucherkehr
- weniger Zeit im Stau
- Mitarbeitende ohne Führerschein können effizienter eingesetzt werden
Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Speziell gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer von Lastenräder haben teils andere Anforderungen an die Infrastruktur als Privatleute: Die Lastenräder sind teils besonders groß und schwer, und die Tagesfahrleistungen können bei bis zu 35 Kilometern und mehr liegen.
Damit Unternehmen verstärkt Lastenräder nutzen, sollten Kommunen die Rahmenbedingungen verbessern. Wir haben für Sie auf Basis der Erkenntnisse des Lastenrad-Langzeittests Ich entlaste Städte 2 Empfehlungen zusammengestellt.
Lastenradfreundliche Verkehrswege schaffen
Wenn Kommunen mehr gewerbliche Lastenradnutzung möchten, müssen sie die Verkehrs-Infrastruktur weiterentwickeln – hin zu einer lastenradfreundlichen Infrastruktur.
Verbesserungsansätze
- Angemessen breite Radwege bzw. Radstreifen schaffen:
Schwerlastenräder sind breit und lang. Sie weichen deshalb aktuell häufig in den Mischverkehr aus. Breite Radwege verhindern das. - Abkürzungen ermöglichen:
Geben Sie bspw. die Nutzung von Fußgängerzonen und Einbahnstraßen für Fahrräder frei. Optimieren Sie Ampelschaltungen. - Barrieren entfernen:
Enge Umlaufsperren, Poller und hohe Bordsteine lassen sich mit großen Lastenrädern, erst recht mit Anhänger, nicht passieren. Identifizieren Sie Engstellen sowie Hürden und entfernen Sie diese. - Radweg-Winterdienst (Schnee- und Eisbeseitigung):
Gewerbliche Lastenräder sind bis zu 365 Tage im Jahr unterwegs! Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass sie ein durchaus 500 Kilogramm schweres Lastenrad jederzeit auf Radwegen nutzen können. Manche Kommunen schreiben den Radwegwinterdienst in zwei Losen aus, getrennt für Radwege auf der Straße und für baulich getrennte Radwege. - (Lasten-)Rad parken offiziell kostenfrei machen:
Eine rechtssichere Regelung wie in Berlin („Fünfte Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung“) oder Hamburg beseitigt Unklarheiten bei Verkehrsüberwachungsdienst und Unternehmerschaft. - Schwerlastenrad-taugliche Abstellflächen schaffen:
Bei der Schaffung von Fahrrad-Parkflächen an Abschließmöglichkeiten für große Lastenräder denken. Parkflächen werden bspw. benötigt in der City, in Wohngebieten und in Gewerbegebieten. - Parkflächen bzw. Boxen in Parkhäusern und im Erdgeschoss:
Schwerlastenräder scheitern teils an steilen Rampen, weswegen Parkflächen steigungsarm erreichbar sein müssen.
Kommunen als Vorbild
Kommunen mit ihren Dienststellen, Eigenbetrieben und Tochterunternehmen können bei der Lastenradnutzung mit gutem Beispiel vorangehen. Bei Ich entlaste Städte 2 nahmen Kommunen bzw. deren (Eigen-)Betriebe erfolgreich teil – und nutzen seitdem Lastenräder im Alltag.
Wenn Kommunen vor Ort Nachfrage nach Lastenrädern und Lastenradwerkstattservice schaffen, hilft das dabei, dass sich Lastenradhändler und -werkstätten etablieren und halten.
Praxiserprobte Ansätze und Ideen
- Klares Lastenrad-Nutzungsprofil entwickeln.
Absolute Untergrenze: 1 Nutzungstag pro Woche mit 4 km Fahrt. Das Konzept „Pool-Lastenrad“ ohne Nutzungskonzept scheitert in der Regel.
- Klare Zuordnung der Fahrzeuge auf motivierte Mitarbeitende.
Top-Down funktioniert nicht. Tipp: Zuerst Mitarbeitende ansprechen, die fahrrad-affin sind oder keinen Führerschein haben.
- Passende Fahrzeuge beschaffen.
Ideal sind robuste Modell, die vor Ort von einer Fachwerkstatt serviciert werden. Tipp: Modell-Auswahl mit den Nutzenden abstimmen, inklusive Probefahrten im Alltag.
- Im Anschluss: Verbrennerfahrzeuge „ausschleichen“.
Eine Fahrzeugflottenkostensenkung kann sich erst einstellen, wenn im Unterhalt teure Verbrennerfahrzeuge ausgeflottet werden, bspw. durch ersatzlosen Entfall am Ende der Nutzungszeit.
Beispiele aus dem Test
- Stadtwerke München / MVG: Lastenrad im Werkverkehrseinsatz für internen Handwerksbetrieb auf U-Bahn-Betriebshof.
- Berlin Recycling: Lastenrad als Elektroschrott- und Altkleider-Abholfahrzeug – als neues Serviceangebot.
- Stadtwerke Flensburg: Lastenräder und Leichtelektromobil für Besorgungsfahrten und für Netze (Glasfaseranschluss). Nach dem Test wurden zwei Lastenräder von lokalen Unternehmen beschafft.
- Gemeinde Bad-Belzig: Lastenrad-Verleihangebot für Bevölkerung, Tourismus und Gewerbe.
- Gemeinde Hagen im Bremischen: Leichtelektromobil für Hausmeisterdienste
- Vergleichbare Nutzungsszenarien bei privatwirtschaftlichen Testern:
- Berliner Apotheken-Verein: Lastenrad für Botenfahrten – statt Auto. Vorteil: Stadtfahrten ohne Stau- und Parkplatzstress.
- Hanseatic Treeworks bzw. Luftschlösser: Baumpflege-Einsätze per Lastenrad, u.a. für Baumcheck und Klettereinsätze. Vorteil: Fahrt direkt zum Einsatzort, erspart Parkplatzsuche und Fußwege.
- F&G Fernmeldemontagen: Transport von Verkehrsschildern zu Baustellen, per Lastenrad mit Anhänger. Vorteil: Mitarbeitende ohne Führerschein einsetzbar)
Ausschreibungen designen
- Lastenradbeschaffung: Der Test hat gezeigt, dass eine kompetente Werkstatt vor Ort sehr wichtig ist. Stimmen Sie zuerst die Modellauswahl mit den Beschäftigten ab, die damit fahren werden. Schreiben Sie dann nicht nur die Lastenradbeschaffung aus, sondern auch einen Wartungsvertrag mit definierten Reaktionszeiten im Reparaturfall.
- Klimaziele erreichen, auch im Scope 3: Radlogistik bei Lieferanten einfordern.
- Lieferanten von Verbrauchsmaterialien
- Anbieter von IT-Services
- Wach- und Sicherheitsdienste
- Facility Services, Hausmeisterdienste
- Handwerk wie Elektro, Sanitär…
- Wartungsdienste für Fahrtreppen, Aufzüge…
Idee aus Frankreich: Kleine Subvention, großer Effekt
ColisActiv: Für jedes per bspw. Lastenrad („aktive Mobilität“) ausgelieferte Paket in der Stadt – viele Städte in Frankreich machen mit, ab 50.000 Einwohner können Städte mitmachen – zahlt das Programm einen Bonus an den Logistiker, im Schnitt 18 Cent je Paket (Stand 2024). Die Hälfte des Bonus muss der Logistiker seinem Kunden als Rabatt weitergeben. So wird es für den Versender attraktiver, Lastenradlogistiker zu beauftragen. Dadurch erhöhten sich die per Lastenrad zugestellten Pakete am Beispiel Lyon von 0 (2021) auf 270.000 Stück pro Jahr (2024). Die Auszahlungssumme beläuft sich so auf 48.000 Euro. Zum Programmstart waren die Prämien mit im Schnitt 46 Cent je Paket höher; sie sinkt de facto, je mehr sich die Lastenradlogistik etabliert.
Clever: Der Bonus wird im Endeffekt je Stunde bezahlt, mit einer Deckelung bei 10 Euro.
Vernetzen und kommunizieren
- Wirtschaftsförderung mitdenken:
- Lastenrad-Wirtschaft fördern:
Unterstützen Sie die Ansiedlung von Lastenradhändlern und -serviceanbietern. Denn: Erst ein lokales Angebot an gewerblich nutzbaren Lastenrädern lässt Nachfrage entstehen. - Lokalen Handel zusammenbringen:
Bringen Sie den Handel an einen Tisch, um die Entwicklung eines gemeinsamen Liefersystems per Lastenrad anzuregen. Same-Day-Lieferungen sind ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Global Playern, die dem Handel vor Ort mehr Umsatz bringen können. - Standortmarketing:
Gute Bedingungen für private und gewerbliche Fahrradnutzung sind ein gutes Argument für den Standort.
- Lastenrad-Wirtschaft fördern:
- Über Leihsysteme nachdenken:
- Ansiedlung bzw. Förderung von Verleihangeboten:
Die Erfahrungen aus dem Test zeigen: Niederschwellige Ausprobier-Angebote erhöhen a) die Lastenradsichtbarkeit und b) sorgen für „Das ist echt praktisch“-Aha-Effekten. - Existierende Nachfrage nach Schwerlastenrad-Leihe bedienen:
Im Test bekundeten mehrere Unternehmen Interesse an Leihmöglichkeiten für Schwerlastenräder mit 3 oder 4 Rädern und großer Transportbox. Der Hintergrund: Die große Transportkapazität wird bei manchen Unternehmen nur selten benötigt, weswegen eine gelegentliche Anmietung ausreichen würde. Öffentliche Fahrradverleihsysteme (ÖFVS) decken diese Fahrzeugkategorie meist nicht ab.
- Ansiedlung bzw. Förderung von Verleihangeboten:
- Mikrodepots für Logistiker:
- Zustellung auf der „letzten Meile“ per Lastenrad fördern:
Lkw-Anlieferung der Fracht ans Mikrodepot, Weiterverteilung per Lastenrad – alle großen Paketdienste etc. haben mit dem Thema positive Erfahrungen. Große Logistiker kooperieren hier oft mit lokalen Logistik-Subunternehmern mit Lastenrad-Expertise, was für lokale Wertschöpfung sorgt. - Als Mikrodepot-Standorte eignen sich unter anderem leerstehende Warenhäuser.
- Hierzu gibt es zahlreiche Veröffentlichungen und Leitfäden in den letzten 5-10 Jahren.
- Zustellung auf der „letzten Meile“ per Lastenrad fördern:
Sonderfall Leichtelektromobile
Bei Ich entlaste Städte 2 testeten Unternehmen nicht nur Lastenräder, sondern auch Leichtelektromobile. Diese sind kürzer, schmaler und leichter als herkömmliche Pkw und Kleintransporter. Sie entlasten Städte durch die Vermeidung lokaler Abgasemissionen, und sie beanspruchen weniger Verkehrs- und Parkraum. Diese Fahrzeuge werden meist als Pkw oder Nutzfahrzeug zugelassen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Leichtelektromobile, die maximal 45 km/h fahren und deshalb nur ein Versicherungskennzeichen benötigen.
Ein am Test teilnehmendes Unternehmen hatte mit einem solchen Fahrzeug ein Problem mit der Gemeindeverwaltung. Das Unternehmen arbeitet im Notdienst für Apotheken und benötigt deshalb eine Ausnahmegenehmigung, um mit Fahrzeugen jederzeit zu Apotheken in der Fußgängerzone fahren zu dürfen.
Da das Leichtelektromobil nur ein Versicherungskennzeichen hat, konnte die Kommune keine Ausnahmegenehmigung erteilen, da das System ein „echtes“ amtliches Kennzeichen erfordert. Prüfen Sie Ihre Systeme, ob Ausnahmegenehmigungen auch für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen erteilt werden können.